VendingSpiegel, 17.11.2025 – Mit Abgabepreisen von rund 20 Euro gilt konsumfertiges Lachgas bei manchem Operator als attraktives Automatenprodukt. An entsprechenden Aufstellorten trifft die insbesondere bei Jugendlichen als Partydroge bekannte Substanz auf eine kauffreudige Zielgruppe. Doch die hochpreisigen Schnelldreher bergen für die Konsumenten ein Gesundheitsrisiko mit möglichen irreversiblen neurologischen Schäden, wie Studien belegen.
Minderjährige vor Gesundheitsschäden schützen
Um Kinder und Jugendliche vor dem missbräuchlichen Gebrauch der Substanz zu schützen und insbesondere die Verfügbarkeit an Automaten, Kiosken und über Onlinehändler einzuschränken, plant die Bundesregierung ein entsprechendes Verkaufsverbot. Hierfür beschloss der Bundestag am 13. November den Gesetzentwurf „zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“. Darin werden Lachgas und weitere Stoffe künftig in die Verbotsliste der Psychoaktiven Stoffe aufgenommen. Der Gesetzestext sieht demnach ein „grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und des Inverkehrbringens im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an Automaten“ vor.
Bis das Verbot in Kraft tritt, dürfte es aber noch etwas dauern. Denn nach dem Beschluss des Bundestags muss nun noch der Bundesrat zustimmen, was bei der Plenarsitzung am 19. Dezember der Fall sein könnte. Wie die ARD berichtet, könnte ein bundesweites Verkaufsverbot an Jugendliche im April 2026 in Kraft treten.
Automaten bringen Thema in die Schlagzeilen
Lachgas gilt schon seit vielen Jahren als Partydroge. Deutschlandweit in die Schlagzeilen kam das Thema im Mai 2024: Als in Gifhorn bei Wolfsburg die Substanz als konsumfertiges Produkt über mehrere Vending-Automaten angeboten wurde, formierte sich lokaler Widerstand gegen den Automatenbetreiber (VendingSpiegel berichtete). Als Reaktion auf die breite Berichterstattung rückte das Thema schließlich in den Fokus des Bundesgesundheitsministeriums – das deutschlandweite Verbot ist wie beschrieben bis jetzt in Arbeit. Einzelne Kommunen und Bundesländern haben den Planungen der Bundesregierung aber bereits vorgegriffen und inzwischen eigene Verbote erwirkt.
sn
