Regulierung von Automatenkonzepten in Vorbereitung
Die Stadt Neckarsulm sagt Public-Vending-Konzepten den Kampf an. Mit einer neuen Satzung sollen das Aufstellen und der Betrieb von Warenautomaten auf öffentlichen und privaten Flächen reguliert werden.
Eine neue Satzung soll künftig regulieren, wie Public-Automaten in Neckarsulm aufgestellt und betrieben werden dürfen. Foto: PoppeVendingSpiegel, 24.03.2026 – Aus Sicht des Gemeinderats von Neckarsulm droht auf dem Stadtgebiet ein Automatenproblem. Daher bemüht sich die Stadt im Landkreis Heilbronn um die Einführung einer neuen Automatensatzung. „Ziel ist es, das Aufstellen und den Betrieb von Warenautomaten im Stadtgebiet zu steuern, um zu verhindern, dass solche Automaten haufenweise installiert werden“, heißt es dazu in einer offiziellen Mitteilung. Darüber hinaus soll negativen Effekten durch die Geräte vorgebeugt und „Wildwuchs verhindert“ werden.
Beeinträchtigungen für das Stadtbild
Die Begründung lässt aufhorchen. Bislang hätten Warenautomaten hauptsächlich dazu gedient, Tabakwaren, Lebensmittel der Grundversorgung wie Getränke und Süßwaren oder Reisebedarf zu verkaufen. Inzwischen aber sei das Angebot deutlich erweitert worden und umfasse zum Beispiel auch Lebensmittel des täglichen Bedarfs und lokale Produkte, die direkt vermarktet werden.
Hier hat der Gemeinderat offenbar Bedenken vor einer unregulierten Flut an Vending-Stationen. „Die vielfältigere Nutzung bringt negative Effekte mit sich“, schreibt die Stadt in der Mitteilung. So könnten die Automaten das Stadtbild beeinträchtigen und Lärm verursachen, da sie rund um die Uhr einsatzbereit sind. Außerdem könne an den Standorten vermehrt Müll anfallen. Wie der SWR berichtet, sei der Stadt aber auch der Verkauf von Lachgas- und Cannabis-Produkten über Automaten ein Dorn im Auge. Dies bezeichnet Oberbürgermeister Steffen Hertwig gegenüber dem SWR als äußerst fragwürdige Entwicklung, da viele dieser Produkte insbesondere für junge Menschen gesundheitsschädlich seien. In der geplanten Satzung werden diese Produkte hingegen nicht genannt. Vielmehr geht es darin um eine generelle Regulierung des Public-Vending-Geschäfts.
Genehmigung auch für private Flächen
Das soll mithilfe der neuen Satzung gelingen. Der Vorentwurf wurde auf der städtischen Homepage veröffentlicht und ist dort bis Ende April einsehbar. Inhaltlich hervorzuheben ist das geplante Genehmigungsverfahren. Denn laut Satzung müsste künftig nicht nur die Aufstellung im öffentlichen Raum, sondern auch auf privaten Flächen durch das Amt für Baurecht und Stadtentwicklung genehmigt werden. Das ist in Neckarsulm bislang nicht der Fall und würde die städtischen Regulierungsmöglichkeiten deutlich erweitern.
Zu diesen gehören laut Satzung insbesondere Vorgaben zu Optik und Gestaltung der Geräte. So dürfen diese das „Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten“ und müssen sich in das Erscheinungsbild der baulichen Umgebung einfügen. Ausgeschlossen sind zudem eine wechselnde, bewegliche und grelle Beleuchtung. Auch dürfen Automaten nicht als „Werbeanlagen oder zum Anbringen von Werbeanlagen für Fremdwerbung“ genutzt werden. Je nach Aufstellung in Wohn-, Dorf- oder Außengebieten gelten gesonderte Vorgaben. Ausnahmen sind indes für Bestandsgeräte geplant – sofern diese nicht wesentlich verändert oder erneuert werden – sowie für Automaten, die der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte dienen.
sn