EU-Richtlinie / Plastikabfall
Verbote ab 2021
Das EU-Parlament hat für ein Verbot von Einwegplastik-Produkten gestimmt. Einwegbesteck, Wattestäbchen, Strohhalme und Rührstäbchen aus Plastik werden in zwei Jahren verboten sein.

VendingSpiegel, 28.03.2019 – Seit Mai 2018 wird auf EU-Ebene ein Verbot von Einweg-Plastikprodukten diskutiert, gestern stimmte das EU-Parlament mit großer Mehrheit für ein solches Verbot. Ab 2021 gilt auf EU-Gebiet ein Verkaufsverbot von Einweg-Kunststoffartikeln, dazu zählen Einwegbesteck aus Kunststoff (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen), Einweg-Plastikteller, Strohhalme aus Plastik, Wattestäbchen aus Kunststoff, Haltestäbe für Luftballons und Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien wie Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol.

Änderungen wird es auch beim Recycling geben. Die Mitgliedstaaten müssen 90 Prozent der Kunststoffflaschen bis 2029 getrennt sammeln. Außerdem werden für den Gehalt an Recyclingkunststoff in Flaschen verbindliche Ziele von 25 Prozent bis 2025 und 30 Prozent bis 2030 festgelegt. Darüber hinaus wird das so genannte Verursacherprinzip, insbesondere für Tabak, durch die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung gestärkt, wonach die Hersteller zur Deckung der Kosten für Abfallbewirtschaftung, Reinigung und Sensibilisierung beitragen müssen. Auch für Fanggerät in der Fischerei soll eine solche Regelung gelten, um sicherzustellen, dass die Hersteller und nicht die Fischer die Kosten für die Sammlung von im Meer verlorenen Netzen tragen.

Die Gesetzgebung sieht schließlich eine verpflichtende Kennzeichnung über die negativen Umweltauswirkungen weggeworfener Zigarettenstummel mit Kunststofffiltern sowie anderer Produkte wie Kunststoffbecher, feuchte Reinigungstücher und Hygieneeinlagen vor.

Im nächsten Schritt wird die Richtlinie ausgearbeitet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Im Anschluss haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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