Süßwarenindustrie / BDSI
Auftragslage und Export rückläufig
Die Geschäftslage der mittelständisch geprägten deutschen Süßwarenindustrie hat sich aufgrund der Corona-Krise gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert. Laut dem BDSI melden 52 Prozent seiner Mitglieds-Unternehmen Umsatzrückgänge im ersten Tertial 2020.

VendingSpiegel, 18.05.2020 – Für viele Hersteller der Süßwarenbranche waren Absatzkanäle wie Kauf- und Warenhäuser oder Süßwarenfachgeschäfte über lange Zeit geschlossen. Verkaufskanäle wie Volksfeste, die für einige Unternehmen von großer Bedeutung sind, werden auf unbestimmte Zeit wegfallen. 73 Prozent der Hersteller von Süßwaren und Knabberartikeln schätzen die aktuellen Geschäftsaussichten als schwieriger ein als im Vorjahr. Das zeigt die Frühjahrsumfrage des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) unter seinen Mitgliedern zur Konjunkturentwicklung im ersten Tertial 2020.

Auch Exportgeschäft betroffen

Die Auftragslage und das für die Branche sehr wichtige Exportgeschäft sind aufgrund der Corona-Krise laut BDSI ebenfalls stark rückläufig. 57 Prozent der Unternehmen verzeichnen einen Rückgang der Auftragslage, 64 Prozent ein schlechteres Exportgeschäft als im Vorjahreszeitraum. 84 Prozent der Unternehmen verzeichnen durch die Corona-Pandemie bedingte Herausforderungen im Bereich Personal– und hier insbesondere die Kinderbetreuung von Mitarbeitern die Unternehmen vor praktische Probleme führt.

Nach Auffassung des BDSI muss der konsequenten Stärkung der heimischen Wirtschaft oberste Priorität der Politik eingeräumt werden, um Arbeitsplätze und Investitionen am Standort Deutschland zu sichern. „Die mittelständische Struktur der Branche ist trotz aller Belastungen in den Unternehmen der Garant für die Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit. Neue regulatorische Auflagen in der jetzigen Situation werden gerade die kleineren und mittleren Unternehmen nicht mehr zusätzlich tragen können“, sagt der Verbands-Vorsitzende Bastian Fassin. Die Unternehmen benötigten jetzt Entlastungen bei der Unternehmensbesteuerung und einen konsequenten Bürokratieabbau. „Hierzu zählt auch ein Zurückstellen von nicht unbedingt notwendigen Gesetzesvorhaben“, sagt Fassin.

sn

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