Lebensmittelüberwachung / BMEL
Verschärfte Kontrollfrequenzen
Das BMEL hat in einer Neuregelung die Vorschriften zur Lebensmittelüberwachung überarbeitet: Regelkontrollfrequenzen werden zukünftig verbindlich und Kontrolleure sollen Betriebe, die auffällig geworden sind, verstärkt in den Blick nehmen.

VendingSpiegel, 28.09.2020 – Um Verbraucher vor Salmonellen, Schimmelpilzen oder Verunreinigungen im Außer-Haus-Markt zu schützen, prüfen Kontrolleure der städtischen oder landkreisweiten Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter, ob die Vorschriften und Hygiene in allen Betriebsbereichen eingehalten werden. Damit die amtliche Überwachung quer durch die Republik den gleichen strengen Grundsätzen folgt, sind diese durch die Bundesregierung in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, der AVV Rahmen-Überwachung (AVV Rüb), geregelt. Diese wurde nun auf Veranlassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zugunsten eines höheren Verbraucherschutzes verschärft.

Weniger Bemessens-Spielraum

Wie häufig die Lebensmittelüberwachungen stattfinden, hängt grundsätzlich von der Risikobewertung des jeweiligen Betriebs ab – angefangen bei der Art des Unternehmens über die Verlässlichkeit des Betreibers bis hin zu seinem Hygienemanagement. Je größer laut AVV Rüb das mögliche Risiko, desto häufiger wird ein Betrieb regelhaft kontrolliert. Bislang entschieden die zuständigen Behörden der Länder nach individuellem Bemessen selbst über die Regelkontrollfrequenz, wobei ein in der Verwaltungsvorschrift beschriebenes Beispielsmodell bei der Planung der Kontrollen als Unterstützung diente. Ob dieses bei der risikoorientierten Beurteilung eines Betriebes Anwendung findet oder nicht, oblag den jeweiligen Behörden, was sich im Zuge der Neuregelung künftig jedoch ändert.

Denn die bisherige Einstufung und Bewertung von Betrieben habe laut BMEL im Einzelfall zu Kontrollfrequenzvorgaben geführt, die dem Risiko der jeweiligen Betriebe nicht angemessen seien. In einer Pressemitteilung des Ministeriums heißt es: „Es macht wenig Sinn, einen vorbildlichen Betrieb ständig wiederkehrend in kurzen Intervallen zu kontrollieren. Mit der Neuregelung wird dieser Erkenntnis Rechnung getragen. Es werden Kapazitäten geschaffen, um in auffällig gewordenen Betrieben den Überwachungsdruck erhöhen zu können.“

Stärkere Risikoorientierung

Mit dieser bereits von der Bundesregierung beschlossenen Neuregelung gibt es künftig für die Länder keine Spielräume mehr, hinter den in der AVV Rüb vorgeschriebenen Regelkontrollfrequenzen zurückzubleiben. Stattdessen müssen die Länder die Vorgaben zu den Regelkontrollfrequenzen verbindlich umsetzen, womit sich die Zahl der bundesweiten Kontrollen um rund 280.000 Kontrollen jährlich erhöhen wird. Dies erfordere zusätzliches Personal und damit verbunden den Einschätzungen des BMEL zufolge eine Kostenerhöhung von knapp 31 Millionen Euro für die einzelnen Länder und Gemeinden, um die zusätzlichen Kontrollbestimmungen erfüllen zu können.

jb

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