Dehoga / Infektionsschutzgesetz
Rechtliche Schritte eingeleitet
Nachdem Bundestag und Bundesrat vergangene Woche die Abänderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen hatten, kündigte der Dehoga Bundesverband rechtlichen Widerstand an. Eine Verfassungsbeschwerde befindet sich nun in Vorbereitung.

VendingSpiegel, 23.11.2020 – Wie vom Deutschen Hotel und Gaststättenverband (Dehoga) befürchtet, haben Bundestag und Bundesrat am 18. November dem „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – kurz Infektionsschutzgesetz genannt – zugestimmt, ohne die vom Dehoga geforderten Entschädigungsleistungen ins Gesetz aufzunehmen. Daher bereitet der Bundesverband derzeit alles für die angekündigte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor, indem der Dehoga zwei Betriebe stellvertretend bei deren Klage unterstützt. In einer offiziellen Mitteilung teilt der Verband mit: „Die Regelung in ihrer jetzigen Form – also ohne Entschädigungen im Falle von Schließungen oder drastischen Beschränkungen – kommt einer Zwangsenteignung gleich. Und dagegen werden wir uns zur Wehr setzen.“

Der Bundespräsident hat das Gesetz noch am Tag des Beschlusses ausgefertigt und es ist unmittelbar danach im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das neue Infektionsschutzgesetz wurde somit im Eiltempo verabschiedet, die Änderungen sind bereits seit dem gestrigen Donnerstag in Kraft.

Vorab hatte Verbandspräsident Guido Zöllick die Änderungen als verfassungswidrig erklärt und rechtliche Schritte angekündigt: „Damit wird eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen geschaffen, die zweifelsohne einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers bedeuten. Es ist jedoch inkonsequent und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist.“

jb

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