Verpackungsgesetz / Einwegbecher
Nächste Hürde genommen
Anfang März hat der Bundesrat über die Novelle des Verpackungsgesetzes abgestimmt. Dabei gab es keine Mehrheit für einen geplanten 25-Cent-Preisaufschlag auf Einwegbecher.

VendingSpiegel, 22.03.2021 – Durch die Entscheidung des Bundesrates, den geplanten 25-Cent-Preisaufschlag auf Einwegbecher abzulehnen, wird eine finanzielle Belastung für Operator verhindert. Außerdem hat eine Mehrheit im Bundesrat die geplante Regelung für Letztvertreiber – also auch Operator – zur Registrierung bei der Zentralen Stelle (Lucid) zunächst verhindert.

Die nächste Hürde für den Gesetzesentwurf ist nun der Bundestag, wo über die Gesamtregelung und über die Bundesratsbeschlüsse entschieden wird. Somit sind Änderungen am Verpackungsgesetz weiterhin möglich.

Darüber hinaus läuft die sogenannte Stillhaltefrist im europäischen Notifizierungsverfahren unabhängig von der Abstimmung im Bundestag für die Änderung des Verpackungsgesetzes noch bis zum 23. März 2021.

rl

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