Studentenwerk Leipzig
Schluss mit Einweggeschirr
Seit Mitte September erhalten Studierende und Besucher der Mensa und Cafeteria am Park des Studentenwerks Leipzig ihre Speisen und Getränke zum Mitnehmen in pfandfreiem Mehrweggeschirr. Für Einweggeschirr wird ein Aufpreis fällig.

VendingSpiegel, 09.10.2021 – Gemeinsam mit dem Mehrweg-Partner Relevo setzt sich das Studentenwerk Leipzig für mehr Nachhaltigkeit bei To-go-Speisen und -Getränken ein: Seit einigen Wochen ist die Mitnahme aller Gerichte, Salate, Suppen, Bowls, Desserts und Heißgetränke vorrangig in kostenfreiem Mehrweg-Geschirr möglich. Gäste, die auf Einweg-Geschirr bestehen, müssen dafür einen Aufpreis zahlen. Lediglich Smoothies werden vorerst noch in Einwegbechern ausgegeben.

Ausleihe per App

Voraussetzung für die Ausleihe des Geschirrs und damit für die Mitnahme der Speisen und Getränke ist die Installation der Relevo-App. Die Registrierung sei notwendig, weil das System nur auf diese Weise erkennt, wer an dem System teilnimmt und welche Mehrwegbehälter der Nutzer ausgeliehen hat, teilt das Studentenwerk Leipzig mit. Per QR-Code wird das ausgeliehene Geschirr gescannt und innerhalb der 14-Tage-Ausleihfrist zurückgebucht. Die Ausleihe und Rückgabe erfolgen vorerst ausschließlich in der Mensa und Cafeteria am Park.

Bei Rückgabe kostenfrei

Für die Nutzer des Mehrwegsystems entstehen keine Kosten, solange sie das Geschirr innerhalb von 14 Tagen wieder zurückgeben. In diesen zwei Wochen werden sie mehrfach in der App und per E-Mail auf die Rückgabefrist erinnert. Danach stellt Relevo eine nicht rechtzeitig zurückgegebene Bowl für zehn Euro und einen Becher für fünf Euro in Rechnung, denn bei nicht erfolgter Rückgabe gelten diese als gekauft. Damit soll laut dem Studentenwerk ein ständiger Kreislauf ermöglicht sein, der sicherstellt, dass sich die Bowls und Becher nicht zu Hause stapeln und dadurch in der Ausgabe der Mensa und Cafeteria fehlen.

Aufpreis für Einweg

Für mitnahmefähige Speisen und Getränke im Einweggeschirr erhebt das Studentenwerk von seinen Gästen – abgesehen von Pandemie-bedingten Ausnahmeregelungen – einen Aufpreis. Die Ausleihgebühren der Relevo-Boxen und -Becher trägt aber neben den Anschaffungskosten der Verpflegungsanbieter.

jb

 

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