Verpackungssteuer Tübingen
50 Cent auf Einweg-CTG-Becher
Auf Einwegverpackungen für To-go-Produkte erhebt die Stadt Tübingen ab dem 1. Januar 2022 eine neue Verpackungssteuer. Zahlen müssen die Steuer die Händler, die Take-away-Gerichte und Coffee-to-Go (CTG) in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Vending-Automaten werden in der Satzung explizit berücksichtigt und die Steuer dort teilweise ebenfalls fällig.

VendingSpiegel, 15.12.2021 – Die Verpackungssteuer war bereits Anfang 2020 vom Tübinger Gemeinderat beschlossen worden, zum neuen Jahr tritt sie in Kraft. Ab dann werden Einwegverpackungen und Einweggeschirr mit jeweils 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent. Die Steuer betrifft unter anderem Gaststätten und Restaurants, Cafés und Imbissläden, Bäckereien und Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen, wenn sie Speisen und Getränke in Einwegverpackungen im Takeaway- oder To-go-Geschäft verkaufen.

Auslegung bei Automaten

Was das für Operator bedeutet, wird in den Auslegungshinweisen zur Satzung der Verpackungssteuer explizit erläutert. Dort heißt es unter §3.7 zu Speisen aus dem Automaten: „Handelt es sich typischerweise um Speisen, welche unmittelbar/zeitnah verzehrt werden, so greift die Besteuerung. Dies ist jedenfalls bei warmen/heißen Speisen, zum Beispiel bei heißen Suppen aus dem Automaten, der Fall.“ Hingegen werden „fest verpackte und haltbare Speisen“ wie Schokoriegel nicht besteuert. Ebenfalls von der Steuer ausgenommen sind Getränke in fest verschlossenen Dosen oder Flaschen – für die in der Regel ohnehin bereits die gesetzliche Pfandpflicht besteht –, da hierbei von einem Kauf zur Bevorratung auszugehen sei.

Vending-Heißgetränke werden besteuert

Werden aus Automaten jedoch „für den Verzehr gekühlte (Fruchtsaftgetränke, Wasser, „Frozen“-Getränke; Eistee, Eiskaffee) oder erhitzte Getränke wie Kaffee, Tee, Kakao-Getränke etc. in nicht fest verschlossenen Einwegbechern (mit/ohne Deckel)“ verkauft, greift laut der Satzung die Verpackungssteuer. Denn bei diesen Produkten sei davon auszugehen, dass sie für den unmittelbaren oder zeitnahen Verzehr und nicht für den Vorratskauf erworben werden.

Mehrweg fördern

Mit Einführung der Verpackungssteuer verfolgt die Stadt das Ziel, den Verpackungsmüll in Tübingen deutlich zu reduzieren und so die Umwelt zu schützen. Stattdessen soll der Einsatz von Mehrwegsystemen ausgebaut werden. Hierfür bietet Tübingen Fördermittel an, beispielsweise für eine Geschirrspülmaschine oder durch die Übernahme der Gebühren für ein betriebsübergreifendes Mehrwegsystem.

sn

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