Fleischersatzprodukte
Keine neue Bezeichnung
Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat eine Verbändeanhörung über den Entwurf eines Leitsatzes für vegetarische und vegane Produkte gestartet. Der Entwurf besagt, dass Fleischalternativen auf der Produktverpackung weiterhin als „veganes Schnitzel“ und „vegetarische Bratwurst“ bezeichnet werden dürfen.

VendingSpiegel, 15.08.2017 – Das vegane Schnitzel darf auch weiterhin als Schnitzel bezeichnet werden. Bundesernährungsminister Christian Schmidt, der Deutsche Bauernverband (DBV) sowie der Deutsche Fleischerverband hatten sich für ein generelles Verbot von Fleischbezeichnungen ausgesprochen.

Demnach können Begriffe wie Schnitzel, Bratwurst und Frikadelle weiterhin für vegetarisch-vegane Fleischalternativen verwendet werden. Der zuständige Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die Verbändeanhörung zum Entwurf eines übergeordneten Leitsatzes zur Benennung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln gestartet.

Die Entscheidung für die Zulässigkeit von Begriffen wie veganes Schnitzel und vegetarische Bratwurst sei im Sinne aller, die informativ und attraktiv gekennzeichnete vegetarisch-vegane Produkte kaufen wollten, wertet Till Strecker, Leitung Vebu-Politik, das Urteil: „Vegane und vegetarische Alternativprodukte mit Begriffen zu kennzeichnen, die auch für Lebensmittel mit tierischen Zutaten verwendet werden, ist sinnvoll, da dadurch viele Eigenschaften eines Produktes auf einen Blick erfassbar sind“, erklärt Strecker weiter.

Andere Begriffe, die beispielsweise Fleischteilstücke beschreiben (z. B. Filet oder Schinken), oder Anlehnungen an Tierarten (z. B. Hühnchen oder Rind) sind hingegen nicht vorgesehen. Spezielle Bezeichnungen wie beispielsweise Salami sollen nach Meinung der DLMBK nur über sprachliche Umwege wie „vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art“ zulässig sein.

„Die Logik, die dem zugrunde liegt, ist nicht erkennbar“, kritisiert Strecker. „Die willkürliche Unterscheidung zwischen verschiedenen Produktkategorien hinsichtlich der zulässigen Benennung und komplizierte sprachliche Konstrukte, ohne dass Handlungsbedarf besteht: Das kann man keinem Verbraucher verständlich machen und das entspricht auch nicht dem Verbraucherinteresse.“ Die DLMBK greife hier prägend ein, ohne dass dies aufgrund der Faktenlage angezeigt sei. „Es gibt mit der Benennung von Fleischalternativen keine Probleme in der Praxis, denen ein Leitsatz begegnen müsste.“

Agrarminister Schmidt bewertet unter Fleischnamen geführte Veggie-Produkte hingegen als Verbrauchertäuschung. Die traditionellen Namen sollten den Originalen vorbehalten sein und nicht zu einer Verwirrung der Verbraucher führen.

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