ISM 2022
Erfreuliche Buchungslage
Die Veranstalter der ISM blicken drei Monate vor Messebeginn positiv auf die anstehende Veranstaltung 2022. Der aktuelle Anmeldestand verspricht eine Messe auf hohem internationalen Niveau. Zudem sollen einige der limitierende Vorgaben der Corona-Schutzmaßnahmen entfallen.

VendingSpiegel, 11.11.2021 – Rund 1.300 Anmeldungen und eine Flächenbelegung von 80 Prozent meldet die Koelnmesse Anfang November für die ISM im kommenden Jahr. Ein Viertel der ausstellenden Unternehmen kommt dabei aus Deutschland und drei Viertel aus dem Ausland. Zu den bisher bestätigten Ausstellern gehören unter anderem die Firmen Katjes, Lambertz, Loacker, Manner, Nestlé Italiana, Trolli und Wawi. Die Weltleitmesse für Süßwaren und Snacks belegt vom 30. Januar bis 2. Februar insgesamt sieben Hallen.

„Wir freuen uns sehr über dieses positive Ergebnis. Dies zeigt, wie wichtig die ISM als zentraler Business-Treff für die Branche ist. Mit unserem bewährten Sicherheits- und Hygienekonzept #B-Safe4Business sorgen wir für umfassende Sicherheit, was wir mit Messen wie der Anuga bereits unter Beweis gestellt haben“, erklärt Sabine Schommer, Director ISM.

Hohes internationales Niveau

Die Aussteller kommen aus 65 Ländern, darunter auch aus Nordafrika, Südamerika und Asien. Damit sei die Messe wieder auf einem gewohnt hohen internationalen Niveau, betont der Veranstalter. Insgesamt sind bereits jetzt 27 Länderpavillons aus 22 Ländern und Regionen angemeldet. Die größten Länderbeteiligungen kommen aus Belgien, dem Vereinigten Königreich, Italien, Spanien, der Türkei, Griechenland, Frankreich, den Niederlanden, den USA und Polen.

Hygienekonzept und Lockerungen

Auf dem gesamten Messegelände gilt die 3G-Regel – geimpft, genesen, negativ getestet. Der Zutritt zum Messegelände ist ausschließlich über digitale Tickets in Verbindung mit der ISM-App möglich. In Verbindung mit einem anerkannten digitalen Beleg über eine vollständige Impfung, Testung oder Genesung sollen so Wartezeiten an den Eingängen ausgeschlossen und für alle eine sichere Messeteilnahme gewährleistet werden. Auch das Tragen einer medizinischen Maske und ein Mindestabstand von 1,50 Meter schreibt der Veranstalter vor.

Gleichzeitig sind viele limitierende Vorgaben – Stand November – deutlich vereinfacht worden: So entfällt beispielsweise die Kontaktnachverfolgung am Messestand und in der Messegastronomie, und eine Besucherzählung auf den Standflächen ist nicht zwingend notwendig. Weiterhin entfällt die pauschale Personenbegrenzung auf dem Stand, wobei auf die Einhaltung des Mindestabstands geachtet werden sollte. Der Mundschutz darf generell an festen Sitz- oder Stehplätzen abgenommen werden. Er darf ebenfalls zur Verkostung abgenommen werden. Die Einrichtung eines Spuckschutzes ist an festen Sitz- und Stehplätzen nicht mehr nötig. Darüber hinaus ist die Platzierung von Exponaten und Info-Countern an den Standgrenzen ebenso wieder möglich wie auch „Get Together“-Veranstaltungen von Ausstellern an ihrem Messestand.

sn

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