Steuerentlastungspaket beschlossen
VendingSpiegel, 04.12.2025 – Das Parlament hat das Steueränderungsgesetz 2025 der Bundesregierung in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Für den Entwurf haben CDU/CSU und SPD gestimmt, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Das Entlastungsvolumen soll im kommenden Jahr knapp fünf Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf knapp 6,3 Milliarden Euro steigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, zu dem der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit vorgelegt hatte, soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduzieren. Ziel der Maßnahme sei die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. „Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich“, schreibt die Regierung. Die Entscheidungen seien abhängig von Marktbedingungen und oblägen den betroffenen Unternehmen. Bevor der Gesetzentwurf in Kraft treten kann, muss zunächst noch der Bundesrat zustimmen. Das könnte während der nächsten Sitzung am 19. Dezember geschehen.
Arbeit spürbar stärker belohnen
In der Aussprache hob Jens Behrens (SPD) hervor, dass die Steuersenkung für die Gastronomie neben Restaurants und Bäckereien auch Caterern zugutekomme, die Kitas und Schulen beliefern würden. Behrens verwies darauf, dass sich die Koalition darauf verständigt habe, „Arbeit spürbar stärker zu belohnen“. Das Land lebe von den vielen Arbeitnehmern, die täglich engagiert ihren Beitrag leisten und lange Wege in Kauf nehmen würden.
„Was wir heute beschließen, reiht sich ein in eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen wir die Menschen und die Betriebe entlastet haben, um die Wirtschaft zu stärken, Wachstum zu fördern und dieses Land voranzubringen“, betonte Mathias Middelberg (CDU/CSU). Die Steuersenkung in der Gastronomie helfe einer personalintensiven Branche, die mit hohen Kosten zu kämpfen habe.
Kritik an der Steuersenkung
Christian Douglas (AfD) lobte zwar die Steuersenkung in der Gastronomie, bedauerte aber, dass Getränke davon ausgenommen blieben. Ein einheitlicher Steuersatz wäre einfacher gewesen. Sascha Müller (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass seine Fraktion das Gesetz ablehnen werde. Zu den Gründen zählte Müller die Steuervorteile für die Gastronomie. Es sei nicht ersichtlich, warum eine einzelne Branche eine besondere Behandlung erhalten solle. Doris Achelwilm (Die Linke) wies auf die Belastung der Kommunen durch das Gesetz hin. Länder und Kommunen müssten die Hälfte der Ausfälle tragen. Damit sei Die Linke nicht einverstanden: „Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals.“
Stellungnahme des Bundesrats
Der Bundesrat hatte einen Ausgleich für Einnahmeausfälle verlangt, die Ländern und Kommunen durch Änderungen im Steuerrecht entstehen. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf heißt es, die durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Steuermindereinnahmen der Länder und Kommunen müssten nachhaltig kompensiert werden. Steuermindereinnahmen würden unter anderem durch die Senkung der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen entstehen. Als Kompensation kommen nach Ansicht der Länder verschiedene Bereiche in Betracht wie etwa die verstärkte Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund oder eine Anhebung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Kompensation der Steuermindereinnahmen ab. Die Aufteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sei in Artikel 106 des Grundgesetzes abschließend geregelt. Danach stehe den einzelnen Ebenen ein bestimmter Anteil am Steueraufkommen zu. Jede Ebene trage die mit gesetzlichen Änderungen verbundenen Aufkommenswirkungen grundsätzlich selbst. „Darüber hinaus würde eine Kompensation von Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden durch den Bund dessen finanzielle Handlungsfähigkeit weiter einschränken, da die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung bestehenden Handlungsbedarfe sich weiter erhöhen würden“, argumentiert die Bundesregierung.
rl
