VendingSpiegel, 27.08.2024 – Meist hilft nur Chemie, um gegen Schmutz und Verunreinigungen zu bestehen. Aber mit den Reinigungsmitteln wird laut BGN in der Praxis oftmals sorglos umgegangen. Die Folge: was Böden, Arbeitsflächen und Geräte sauber macht, kann für Haut und Atemwege gefährlich sein. Deshalb sei Vorsicht und sich zu schützen geboten. Für Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten, gebe es dazu Betriebsanweisungen. Sie enthalten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.
Außerdem weist die Berufsgenossenschaft darauf hin, dass regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter zur sicheren Verwendung der Reinigungsmittel ein absolutes Muss seien. Zusätzlich sollten die Betriebsanweisungen gut sichtbar aushängen, damit die Informationen jederzeit verfügbar sind.
Reinigungsmittel sparsam einsetzen
Grundsätzlich gilt nach Einschätzung der Experten: Reinigungsmittel sparsam einsetzen - nur so viel, wie wirklich notwendig ist. Generell sollten Anwender dabei zunächst mit milden Reinigungsmitteln arbeiten. Schärfere Präparate oder Spezialmittel würden am besten nur dort verwendet, wo es unbedingt erforderlich ist. Dosierungsvorschriften und Warnhinweise zu lesen und zu beachten ist sinnvoll, ganz gleich welches Mittel angewendet wird. Das Sicherheitsdatenblatt sowie die Betriebsanweisung geben Informationen, ob und welche Schutzausrüstung erforderlich ist. Dazu zählen Schutzhandschuhe, Schutzbrille oder gegebenenfalls zusätzlich ein Gesichtsschutzschirm.
Ein Praxistipp von der BGN: Handschuhe nur so lange tragen, wie es nötig ist und bei der Arbeit die Stulpe am Ende umklappen. Denn Handschuhe nützen nichts, wenn bei der Arbeit die Flüssigkeiten, vor denen man sich schützen will, am Arm herunter oder gar in den Handschuh laufen.
Gut zu wissen: Für bestimmte Reinigungsmittel gibt es vorgefertigte Betriebsanweisungen bei der BGN: Im Internet unter www.bgn.de.
rl