VendingSpiegel, 23.10.2024 – Im Wetteraukreis nördlich von Frankfurt am Main haben in dieser Woche Fruchtgummis bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Produkte enthielten den Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol und wurden an acht öffentlich zugänglichen Verkaufsautomaten angeboten. An einem der Geräte kaufte ein junger Mann eines der Produkte und musste nach dem Verzehr mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus, wie der Wetteraukreis in einer Pressemitteilung mitteilt. Demnach erfolgte im Anschluss gemäß Infektionsschutzgesetz eine Meldung an das Gesundheitsamt.
Eine Untersuchung durch die zuständige Lebensmittelüberwachung habe dann fünf Gramm des halluzinogenen Stoffs Muscimol pro Fruchtgummi nachgewiesen. Laut Mitteilung kann dieser psychoaktive Stoff die Psyche tiefgreifend beeinflussen sowie auch Vergiftungserscheinungen auslösen, wie jetzt im Wetteraukreis geschehen.
Wenig überzeugende Erklärung des Betreibers
Wie es vom Wetteraukreis weiter heißt, wurden die Produkte nach Aufforderung durch die Lebensmittelüberwachung vom Betreiber aus dem Verkauf genommen. In der Mitteilung wird der Automatenbetreiber mit einer Erklärung zitiert. Demnach seien die Produkte „gar nicht zum Verzehr gedacht gewesen, sondern nur zum Sammeln“.
Aufgrund des aktuellen Vorfalls sah sich der Wetteraukreis dazu veranlasst, eine Empfehlung in Bezug auf Automatenprodukte auszusprechen. Darin raten der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung und der Fachbereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Wetteraukreises dazu, „ungewöhnliche Produkte aus Verkaufsautomaten im wahrsten Sinne des Wortes mit Vorsicht zu genießen und verdächtige Artikel umgehend zu melden“. Außerdem erfolgte eine landes-, bundes- und letztlich europaweite Warnmeldung für entsprechende Gefahrenlagen in Zusammenhang mit diesem Lebensmittel.
Problematische Produkte bekannt
Bereits Mitte August hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz eine Warnung vor den sogenannten „Muscimol Gummies“ ausgesprochen, die damals vorwiegend über den Online-Handel erhältlich waren. In der Warnung heißt es, die Produkte seien „gesundheitsschädlich und insbesondere eine Gefahr für Kinder, da das Produkt mit normalen Süßigkeiten verwechselt werden kann“.
sn